Vorteile anwaltlicher Mahnung
Wir betreiben das anwaltliche Inkassowesen bundesweit und können aufgrund unserer langjährigen Erfahrung und unserer Konsequenten Vorgehensweise auf eine sehr hohe Erfolgsquote stolz sein. Mit unserem Anwaltsinkasso entscheiden Sie sich für eine effektive Methode, wie Sie kompetent begleitet eigene Forderungen durchsetzen. Die Vorteile gegenüber nichtanwaltlichen, sonstigen Inkassodienstleistern liegen klar auf der Hand: Ihnen steht ein Rechtsanwalt als persönlicher Ansprechpartner zur Seite, sollten Sie Fragen zum Ablauf oder zum konkreten Fall haben. Daneben sind die Rechtsverfolgungskosten beim Anwaltsinkasso grundsätzlich erstattungsfähig; einige Gerichte sind der Auffassung, dass die Kosten eines Inkassounternehmens nicht oder nicht in voller Höhe durch den Schuldner zu erstatten sind. In diesem Fall bliebe der Gläubiger auf einem Teil seiner Kosten sitzen. Beim Anwaltsinkasso ist das nicht der Fall. Darüber hinaus sind wir in der Lage, Ihre Forderungen vor der Verjährung zu bewahren. Die Berechnung von Verjährungsfristen wird anwaltlich überwacht und wird automatisch in unserem System hinterlegt, sodass unsere Mandanten nicht befürchten müssen, dass berechtigte Forderungen aufgrund des Zeitablaufs später nicht mehr durchsetzbar sind.
Ein weiterer und nicht zu vernachlässigender Vorteil ist, dass wir Ihnen die Sorgen und den Ärger über säumige Schuldner abnehmen. Wir übernehmen den Fall, damit Sie sich auf wichtigere Dinge konzentrieren und die eigene Arbeitskraft oder die Ihrer Mitarbeiter anderweitig gewinnbringend einsetzen können.
Ein Großteil der Schuldner reagiert bereits auf das erste anwaltliche Mahnschreiben, sodass die Forderungen dann schon beglichen werden. Erfolgt keine oder eine ablehnende Reaktion, wird das gerichtliche Mahnverfahren oder ein Klageverfahren eingeleitet, in welchem wir als Prozessbevollmächtigte für unsere Mandanten auftreten können. Liegt dann ein vollstreckbarer Titel vor, betreiben wir erforderlichenfalls auch das Zwangsvollstreckungsverfahren gegen den Schuldner. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen können wir auf eine sehr hohe Erfolgsquote verweisen, auf die wir sehr stolz sind.
Durch die enge Zusammenarbeit mit unseren Mandanten können wir auch sinnvolle Verbesserungsvorschläge für das Rechnungswesen des Mandanten machen, wenn hierzu Anlass besteht. Rechnungen und das eigene Mahnwesen bedürfen gelegentlich der Optimierung und der Anpassung an die aktuelle Rechtslage. Unter Berücksichtigung auch der aktuellen Rechtsprechung können wir unseren Mandanten Empfehlungen aussprechen, wie sie eigene Rechtspositionen stärken und Gewinne maximieren können.
Keine Kosten
Der Mandant schafft durch sein eigenes Rechnungs- und Mahnwesen und aufgrund seiner eigenen Kundenverträge in der Regel die Voraussetzungen dafür, dass der Schuldner in Verzug gerät, bzw. gesetzt wird. Hierbei geben wir auch gerne Empfehlungen ab, um den Prozess des “Inverzugsetzens” nicht nur rechtssicher und effektiv auszugestalten sondern ggf. auch zu beschleunigen. Sobald sich der Schuldner in Verzug befindet, ist er zum Ersatz des Verzugsschadens verpflichtet.
Als Verzugsschäden kommen diverse Positionen in Betracht, die einzelfallabhängig sind. In der Regel kann der Mandant jedenfalls Verzugszinsen und die Erstattung seiner Rechtsverfolgungskosten verlangen. Wir berechnen die Verzugsschäden unserer Mandanten sehr penibel und fordern die Verzugszinsen zusätzlich zur Hauptforderung beim Schuldner an. Wir achten darauf, dass Ihnen die wirtschaftlichen Nachteile, die durch die vom Schuldner verursachten Zahlungsverzögerungen eintreten, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten gegen den Schuldner geltend gemacht und von ihm erstattet werden. Darüber hinaus machen wir die gegenstandswertabhängigen Kosten unserer Beauftragung direkt beim Schuldner geltend. Unsere Mandanten sind nicht verpflichtet, unsere Gebühren zu verauslagen.
Auch die übrigen Kosten für die Durchsetzung der Forderung setzen wir der Hauptforderung automatisch hinzu. Hierunter fallen Gerichtskosten und Anwaltsgebühren für die spätere Verfahrenszüge oder aber Gerichtsvollzieherkosten. In der Regel haben unsere Mandanten während des gesamten Verfahrens keine Kosten zu verauslagen und erhalten am Ende das Geld, das ihnen zusteht – und zwar einschließlich Zinsen.
Alles aus einer Hand
Unser Anwaltsinkasso bietet eine Komplettlösung für alle Eventualitäten. Ihnen steht ein kompetentes Team aus erfahrenen Rechtsanwälten für die Durchsetzung Ihrer Forderungen zur Verfügung. Dabei begleitet Sie ein Rechtsanwalt als persönlicher Ansprechpartner durch das gesamte Verfahren. Dieser ist mit Ihrem Fall vertraut.
Sonstige Inkassounternehmen führen keine Klageverfahren, sodass der Mandant spätestens zu diesem Zeitpunkt einen Anwalt beauftragen müsste. Sobald die gerichtlich geltend zu machende Forderung 5.000,00 € übersteigt, ist ohnehin das Landgericht zuständig, an dem Anwaltszwang herrscht. Hierfür müsste dann unnötige Zeit für die Suche eines Rechtsanwalts und für die Informationsweitergabe aufgewendet werden. Wir sind in der Lage, das Verfahren durch jeden Verfahrenszug bis zum Erfolg zu führen.
Unser Kanzleiteam ist auf die effektive und zügige Bearbeitung Ihres Falles ausgerichtet. Durch unsere moderne Infrastruktur sind wir in der Lage, die Fälle auch zeitnah zu bearbeiten und die Forderung in möglichst kurzer Zeit zu realisieren. Sollten weitere Auskünfte zum Schuldner (z.B. zur aktuellen Anschrift oder Bonität) einzuholen sein, nutzen wir gern unsere bestehenden Möglichkeiten und Verbindungen.